Länderspezifische Pflichten des Betreibers
Achten Sie darauf, dass in einigen Ländern der in den Arbeitsraum zurückgeführte Volumenstrom höchstens 50 % der Zuluft des Aufstellungsraums betragen darf. Bei freier Raumlüftung ist ein Zuluftstrom von einmal dem Raumvolumen in einer Stunde anzunehmen. Dies bedeutet eine Luftwechselrate von eins pro Stunde (Zuluftstrom [m³/h] = Raumvolumen [m³] × Luftwechselrate [1/h]).
In einigen Ländern ist es aufgrund gesundheitlicher Restrisiken verboten, die gefilterte Luft wieder in den Aufstellungsraum zurückzuführen.
Bei einem Einsatz des Geräts in Frankreich muss die gereinigte Luft beispielsweise aus dem Gebäude abgeführt werden.
Beachten Sie die örtlichen Arbeitssicherheitsvorschriften.